BVerwG - Urteil vom 18.02.1999 (5 C 35.97)
I. Die Klägerin war bis Ende August 1992 berufstätig. Ab September 1992 ließ sie sich beurlauben, um sich ganz der Erziehung ihres am 8. Juni l986 geborenen Sohnes, des Klägers, zu widmen. Nachdem die Beklagte [...]