BGH - Beschluß vom 15.09.1999 (I ZB 59/98)
I. Die Klägerin, ein pharmazeutisches Unternehmen, produziert und vertreibt nichtsteroidale Antirheumatika zur topischen (externen) Anwendung. Sie nimmt die Beklagten, die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein [...]