BSG - Beschluß vom 22.12.1998 (B 6 KA 48/98 B)
Die Beklagte, die sich bisher erfolglos gegen die Verurteilung zur Zahlung von DM 2.275 an die Klägerin für ambulante Notfallbehandlungen gewendet hat, hat mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in [...]