BVerwG - Urteil vom 29.10.1997 (5 C 34.95)
I. Die Kläger, die vom Beklagten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, beantragten für das Schuljahr 1993/94 als einmalige Leistungen Beihilfen für vom Klassenlehrer als nötig bestätigte Schulmaterialien, und [...]