BVerwG - Urteil vom 30.05.1996 (5 C 4.95)
Die Klägerin, die sich von ihrem Ehemann getrennt hatte, und ihr 1986 geborener Sohn, der Kläger, bewohnten seit Februar 1993 eine mindestens 80 qm große Drei-(oder Vier-)Zimmer-Wohnung in H., deren Miete monatlich 800 [...]