LSG Hessen - Urteil vom 22.09.1994 (L 5 V 930/92)
I. Die Restitutionsklage der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Dezember 1991 wird als unzulässig verworfen. II. Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]