BVerwG - Urteil vom 15.12.1994 (5 C 55.92)
I. Die im September 1971 geborene Klägerin, eine Schülerin, bewohnte seit dem 1. Januar 1989 allein eine für 520 DM monatlich (einschließlich Nebenkosten) gemietete, etwa 40 qm große Wohnung. Die Stadt P. bewilligte [...]