BGH - Urteil vom 16.03.1994 (XII ZR 225/92)
Die klagende Stadt (im folgenden: Klägerin) nimmt die Beklagte, eine Rechtsanwältin, aufgrund einer Abtretung auf Zahlung von 1.247, 28 DM nebst Zinsen in Anspruch. Die Beklagte war im Jahre 1989 von einer Frau Gisela [...]