OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 08.12.1992 (12 E 12213/92)
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Prozeßkostenhilfe zu Recht nach § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO versagt. Die Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. [...]