BGH - Beschluß vom 03.07.1992 (V ZB 11/92)
1. Die sofortige Beschwerde gegen den die Wiedereinsetzung versagenden Beschluß ist zulässig (§§ 238 Abs. 2, 519 b, 577, 569 ZPO) und hat in der Sache Erfolg. Das nach Kenntnisnahme der Prozeßbevollmächtigten der [...]