BAG - Urteil vom 23.10.1990 (3 AZR 260/89)
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, die Betriebsrente des Klägers auf 100 % seiner letzten Nettobezüge als aktiver Arbeitnehmer zu begrenzen, während zuvor 75 % der letzten Bruttobezüge [...]