BVerwG - 22.01.1987 (5 C 10.85)
»... Die Beurteilung, ob ein Wunsch nach § 3 Abs. 2 BSHG deshalb unberücksichtigt bleiben muß, weil seine Erfüllung »unvertretbare Mehrkosten« erfordert, setzt die Feststellung voraus, ob und ggf. welche Mehrkosten [...]