I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) stellte in den Streitjahren 1976 und 1977 im Auftrag von Fabriken Holzteile her. In seinen Gewerbesteuererklärungen für 1976 und 1977 bejahte der Kläger die Frage, ob er im jeweiligen Kalenderjahr ausschließlich oder überwiegend als Hausgewerbetreibender tätig gewesen sei.
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