ArbG Karlsruhe - 19.09.1985 (6 Ca 654/85)
»... Zwar [hat] das Zeugnis grundsätzlich das Ausstellungsdatum zu tragen und der ArbNehmer [kann] eine Rückdatierung bei verspäteter Ausstellung nicht verlangen .. . Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn der ArbNehmer [...]