LAG München - Beschluß vom 21.11.1985 (6 Ta 150/85)
Die nach § 10 Abs. 3 BRAGO statthafte Beschwerde ist in der Hauptsache begründet. Der Gegenstandswert Für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren beträgt nach § 12 Abs. 7 ArbGG 3.565,92 DM. Dabei ist nicht von der [...]