LAG Hamm - 10.07.1981 (8 Ta 133/81)
(a) »... Die Vorschrift des § 11 a ArbGG verfolgt in erster Linie den Zweck, dem hilfsbedürftigen ArbNehmer Chancengleichheit zu gewähren. Das Gesetz will der verbreiteten Befürchtung, daß der anwaltlich vertretene [...]