BFH - 09.07.1981 (IV R 35/78) - DRsp Nr. 1997/15020
BFH, vom 09.07.1981 - Aktenzeichen IV R 35/78
DRsp Nr. 1997/15020
»Ein unverzinsliches Darlehen ist auch dann mit seinem Nennwert zu aktivieren, wenn der Darlehnsnehmer anstelle von Zinsen eine andere für den Darlehnsgeber vorteilhafte Gegenleistung erbringt. Eine Teilwertabschreibung setzt den Nachweis voraus, daß der Zinsverlust höher ist als der Wert der Gegenleistung.«