LAG München - Beschluß vom 22.05.1980 (8 Ta 75/80)
I. Die Klägerin war vom 15.1.1979 bis 26.2.1979 beim Beklagten als Kioskverkäuferin beschäftigt. Nach ihrer Behauptung war das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und der Lohn mit 1.200,-- DM brutto [...]