BVerfG - Beschluß vom 08.12.1965 (1 BvR 662/65)
A. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hat am 10. Juli 1956, als sie noch in Berlin (West) wohnte, eine Tochter Angelika unehelich geboren. Dieses Kind befindet sich seit dem Jahre 1957 mit Zustimmung des Amtsvormunds [...]