Autor: Klatt |
Bei Eintritt eines Personenschadens ist die Haftung des Unternehmers (Arbeitgeber), die Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen und die Haftung anderer Personen gem. §§
Vom Personenschaden ist auch die Leibesfrucht einer verunfallten Mutter umfasst (§
Im Betrieb tätige Personen haften auch für vorsätzlich oder auf dem Wege von §
§
Der Haftungsausschluss ist nicht davon abhängig, ob der eingetretene Schaden auch tatsächlich durch die Unfallversicherung ersetzt wird.
Anders als der Haftungsausschluss von Personenschäden sind Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden durch die §§
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