Autor: Nau |
Der Mandant, der vor dem 01.01.1952 geboren ist, will sich zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder im Anschluss an ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis beraten lassen.
Der Rechtsanwalt wird mit dem Mandanten folgende Fragen erörtern:
Wie lange haben Sie Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit nach Vollendung des 58. Lebensjahres bezogen? |
Ist ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis begründet worden? |
Wenn ja, über welchen Zeitraum war die Arbeitszeit vermindert? |
Können Informationen über etwaige Pflichtbeiträge/Wartezeiten eingeholt werden? |
Im Beratungsgespräch ist der Mandant darüber aufzuklären, dass die Altersrente gem. §
Wie alle Sozialversicherungsleistungen ist auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit eine Antragsleistung. Dies sieht §
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