Autor: Nau |
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten Versicherte alle drei Jahre eine Rentenauskunft (§
eine Übersicht über die im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, |
allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch, |
eine ausführliche Rentenberechnung, |
jeweils die Höhe einer Regelaltersrente, einer vollen Erwerbsminderungsrente, einer Witwen- bzw. Witwerrente, die sich ohne eine weitere Beitragsleistung errechnet. |
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