Autor: Nau |
Die gesetzliche Regelung in §
Darüber hinaus müssen die Anspruchsvoraussetzungen einer kleinen oder großen Witwen- oder Witwerrente vorliegen. Liegt bereits ein Bewilligungsbescheid über Witwen- oder Witwerrente für die Zeit vor der Wiederheirat vor, der bestandskräftig geworden ist, gelten die Voraussetzungen gem. §
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