Autor: Klatt |
Die Betriebsprüfung erfolgt seit dem 01.01.2010 durch die Träger der Rentenversicherung (vgl. §
Die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die Zuständigkeit der Regionalträger bestimmen sich aus den Endziffern der den Betrieben von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesenen Betriebsnummern. Enden die Betriebsnummern mit den Ziffern 0-4, ist für die Durchführung der Betriebsprüfung die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Bei den Ziffern 5-9 ist der jeweilige Regionalträger zuständig.
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