Autor: Klatt |
Der Bescheid ist nicht auf die Feststellung des Vorliegens einer Beschäftigung beschränkt, sondern betrifft die Sozialversicherungspflicht einschließlich der Beitragspflicht. Der Bescheid berücksichtigt auch, ob die Tätigkeit z.B. wegen Geringfügigkeit nach §
Nach §
Die Vorschrift des §
Die Mitteilung der DRV Bund ist ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt. Die zuständige Einzugsstelle wird von der DRV Bund informiert, insbesondere wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt wurde.
16) |
Verneint die DRV Bund das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, so ist dieses mit Rechtskraft des Bescheids verbindlich festgelegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|