Autor: Klatt |
Nach Eingang des Antrags können von der Prüfstelle nach §
Die Einzugsstelle ist im Rahmen des Verfahrens verpflichtet, mit ihrem Antrag die im Rahmen ihres Aufgabenkreises ermittelten Tatsachen vollständig an die DRV zu übersenden.
Zu der Frage, was eine angemessene Frist ist, ist dem Gesetzestext keine Angabe zu entnehmen. Zugrunde zu legen ist die zu §
Kommt ein Beteiligter den verbindlichen Aufforderungen der DRV Bund nicht nach, kann diese die Mitwirkung gem. §
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