Autor: Busse |
Soweit der Arbeitgeber weiter Entgelt an den unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellten Arbeitnehmer erbringt, führt dies zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nach §
Was zum Arbeitsentgelt im Sinne dieser Vorschrift gehört, bestimmt sich nach den §§
BeispielDer Arbeitgeber kündigt Anfang Januar das Arbeitsverhältnis zum 30.06. und stellt den Arbeitnehmer einseitig unter Fortzahlung der Bezüge unwiderruflich von der Arbeitsleistung frei. |
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|