Autor: Klatt |
Gemäß §
Arbeitslose, die nach Ablauf der Anspruchsdauer weiterhin arbeitslos sind, müssen, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beläuft sich bei Arbeitslosen nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf höchstens 24 Monate. Der Anspruchsrahmen liegt damit zwischen 6 und 24 Monaten.
Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach §
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer voninsgesamt mindestens … Monaten | und nach Vollendung des … Lebensjahres | … Monate |
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12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit nach §
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten | … Monate |
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6 | 3 |
8 | 4 |
10 | 5 |
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