Autor: Klatt |
Bei unangemessen hohen Unterkunfts- und Heizkosten sind für die Zeit bis zum Wohnungswechsel, nach §
Gründe, die für eine Erstattung höherer Mietkosten auch über die sechs Monate hinaus sprechen, können sein:
Wohnraum in "angemessener" Miethöhe steht trotz Bemühungen des Mandanten nicht zur Verfügung. |
Aufgrund einer Behinderung sind andere Wohnungen mit angemessener Miethöhe nicht geeignet. |
Es lagen Umstände (z.B. Krankheit) vor, die die Bemühungen des Mandanten unmöglich gemacht haben. |
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