Autor: Klatt |
1. Erhöhter Selbstbehalt bei Unterhalt für das erwachsene Kind
Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit dem Elternunterhalt vorsehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 18.01.2012 -
Der Familienselbstbehalt trägt bereits dem Umstand Rechnung, dass die Ehegatten durch ihr Zusammenleben Haushaltsersparnis erzielen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.07.2010 - XII ZR 140/07, BGHZ 186,
BGH, Urt. v. 18.07.2012 -
2. Wegfall des Unterhaltsanspruchs aus früherer Ehe kein ehebedingter Nachteil i.S.d. §
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