Autor: Wülfrath |
Für eine Klage, die den Anspruch auf Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter eines Jobcenters zum Gegenstand hat, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Die Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung bedarf eines Ausspruchs zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens, denn diese werden, anders als die Kosten im Verfahren vor dem angegangenen Gericht, nicht Teil der Kosten, die bei dem Gericht erwachsen, an das der Rechtsstreit verwiesen wurde.8)
8) | LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.12.2011 - L 5 AS 2040/11 B. |
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