Autor: Senger-Sparenberg |
Ungeachtet der Frage, ob Verwertbarkeit i.S.d. §
1. | Vermögen, das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstands gewährt wurde (§ |
2. | Altersvorsorgevermögen i.S.d. § 92 EStG, das nach § 10a oder Abschn. XI des Einkommensteuergesetzes gefördert wird; dies gilt auch für das in der Auszahlungsphase insgesamt zur Verfügung stehende Kapital, soweit die Auszahlung als monatliche oder als sonstige regelmäßige Leistung i.S.v. § |
3. | Vermögen, das der Sozialleistungsberechtigte nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Grundstücks angesammelt hat, soweit dieses Hausgrundstück zu Wohnzwecken Behinderter und Pflegebedürftiger dient oder dienen soll und dieser Zweck durch den Einsatz oder die Verwertung des Vermögens gefährdet würde (§ |
4. |
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