Autor: Senger-Sparenberg |
Unterkunft und Heizung zählen gem. §
Der Sozialhilfeträger kann für seinen Bereich die Leistungen für die Unterkunft durch eine monatliche Pauschale festsetzen, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und die Pauschalierung im Einzelfall nicht unzumutbar ist (§
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