Autor: Gröne |
Der Personenkreis der geronto-psychiatrisch veränderten, der geistig behinderten sowie der psychisch und demenziell kranken Menschen hat häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der über den Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens nach §
Der MDK definiert den sperrigen Begriff der eingeschränkten Alterskompetenz wie folgt: "Unter Alterskompetenz versteht man, dass ein Erwachsener die alltäglichen Aufgaben innerhalb seiner Kultur selbständig und unabhängig in einer eigenverantwortlichen Weise erfüllen kann."
Pflegebedürftige Personen der Grade 1 bis 5, die sich in häuslicher Pflege befinden und die an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und bei der Haushaltsführung mehr Hilfe benötigen, können eine eingeschränkte Alltagskompetenz durch den MDK bzw. die MEDICPROOF feststellen lassen. Dies wirkt sich auf die Einstufung des Pflegegrads aus.
Das für diesen Personenkreis vorgesehene Konzept der eingeschränkten Alltagskompetenz mit den zusätzlichen Leistungen nach §§
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|