Autor: Gröne |
In der sozialen Pflegeversicherung besteht Versicherungspflicht für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies regelt §
Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes gilt auch, wenn es sich um eine freiwillige Krankenversicherung handelt (§
Besonders zu beachten ist §
3) |
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