FNA : 860-9-2
Fassung vom 27.04.2002
Inkrafttreten der Fassung: 01.05.2002
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23.05.2022 (BGBl. I S. 760)
Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt § 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe § 3 Menschen mit Behinderungen § 4 Barrierefreiheit § 5 Zielvereinbarungen § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr § 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen § 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken § 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache Abschnitt 2 a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes § 12 Öffentliche Stellen des Bundes § 12 a Barrierefreie Informationstechnik § 12 b Erklärung zur Barrierefreiheit § 12 c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit § 12 d Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 b Assistenzhunde
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