Auf die Anschlussberufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26. März 2015 - Az.
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 16.776,67 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus
493,91 EUR für die Zeit vom 01. März 2013 bis 31. März 2013, aus
987,82 EUR für die Zeit vom 01. April 2013 bis 30. April 2013, aus
1.481,73 EUR für die Zeit vom 01. Mai 2013 bis 31. Mai 2013, aus
1.975,64 EUR für die Zeit vom 01. Juni 2013 bis 30. Juni 2013, aus
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