Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 03. Juli 2019 –
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer Betriebsschließung, insbesondere darüber, ob die beklagte Arbeitgeberin ein Konsultationsverfahren (§
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