I. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. Dezember 2013 -
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, die Verfügungsklägerin ab 02.01.2014 bis zum Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Arbeitsgericht Rosenheim, Az. 5 Ca 1329/13, als Sachbearbeiterin in der Verwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und deren Verteilung auf den Zeitraum jeweils von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr von Montag bis Freitag zu beschäftigen.
II. Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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