Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 2012 geändert. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. April 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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