Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 17.12.2013 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.12.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2.574,05 €.
A.
Die Parteien streiten über den Antrag der Gläubigerin, die Schuldnerin durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erteilung eines Zeugnisses bestimmten Inhalts anzuhalten.
Im Ausgangsverfahren schlossen die Parteien am 30.07.2013 einen gerichtlichen Vergleich, dessen Ziffer 3 wie folgt lautet:
Die Beklagte erteilt der Klägerin ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf der Basis eines von der Klägerin einzureichenden Entwurfs, von dem die Beklagte nur aus wichtigem Grund abweichen darf.
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