Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 26. August 2020 -
1.1
Juli 2017: EUR 1.798,50 abzüglich gezahlter EUR 1.300,00 netto
1.2
August 2017: EUR 1.611,50 brutto abzüglich gezahlter EUR 1.283,56 netto
1.3
September 2017: EUR 1.501,50 brutto abzüglich gezahlter EUR 1.195,12 netto
1.4
Oktober 2017: EUR 1.909,70 brutto
1.5
November 2017: EUR 717,55 brutto
zu erteilen, die Ersatzzwangshaft für die Dauer von 5 Tagen angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens hat der Schuldner zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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