Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Januar 2014 -
1. Mit Urteil vom 15. November 2013 wurde die Schuldnerin u.a. verurteilt, "auf das Aktiendepot des Klägers ... eine Stückzahl von 266.087 B. Aktien zu übertragen".
Das Urteil wurde am 21. November 2013 zugestellt, Vollstreckungsklausel am 22. November 2013 erteilt.
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