Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 28. November 2017 -
I. Gegen den Schuldner wird zur Erzwingung der sich aus Ziffer 7 des gerichtlichen Vergleichs vom 21.06.2017 ergebenden Verpflichtung, der Gläubigerin ein qualifiziertes Zeugnis, welches eine übliche Dankes- und Bedauernsformel aufweist und vom Schuldner unterzeichnet ist, kostenfrei und ungeknickt an den Wohnsitz der Gläubigerin zu übersenden, ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 € und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine an den Schuldner zu vollziehende Zwangshaft von einem Tag für je 100,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|