SG Mannheim, vom 25.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 3239/99
Zwang zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bei einer Berufskrankheit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2002 - Aktenzeichen L 7 U 3509/00
DRsp Nr. 2006/24088
Zwang zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit bei einer Berufskrankheit
Wenn infolge des Einsatzes geeigneter Schutzmaßnahmen (hier: latexfreie Handschuhe) die bisherige Berufstätigkeit (hier: Kinderkrankenschwester) weiterhin ausgeübt werden kann, besteht auch dann kein Zwang zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten, wenn bereits eine betriebsbedingte Schädigung mit einer MdE in rentenberechtigender Höhe vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]