Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin für das Jahr 1995 eine Zuwendung nach dem
Die Klägerin war als vollzeitbeschäftigte Krankenschwester im städtischen Krankenhaus der Stadt K tätig. Ihr Arbeitsverhältnis ging im Wege des Betriebsübergangs auf die Beklagte über. Diese wandte - ebenso wie ihre Rechtsvorgängerin - die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
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