Der im Jahre 1928 geborene Kläger, der schwerbehindert mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % ist, war gemäß Anstellungsvertrag vom 5. November 1959 bei der Beklagten, die Polstermöbel herstellt, zuletzt als Verkaufsrepräsentant im Außendienstgebiet 14 (Köln/Bonn) beschäftigt. Er bezog ein monatliches Fixum von 2.000,-- DM brutto und erzielte ein durchschnittliches Provisionseinkommen von 10.000,-- DM monatlich. Im Jahre 1987 betrug sein Provisionseinkommen 121.198,15 DM.
Bei der Beklagten, die etwa 1800 Arbeitnehmer beschäftigt, besteht ein Betriebsrat.
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