Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene je zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Beklagten zur ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung des einem Schwerbehinderten gleichgestellten Klägers durch den Beigeladenen.
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