Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade - 4. Kammer - vom 12. Juni 2014 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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