ArbG Mainz, vom 06.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1692/04
Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 3 Ta 23/07
DRsp Nr. 2007/11799
Zustellung des Aufhebungsbeschlusses an Prozessbevollmächtigten
Eine Zustellung des Beschlusses, mit dem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufgehoben wird, hat jedenfalls dann zu erfolgen, wenn dieser auch für das Prozesskostenhilfeverfahren bestellt ist; das ist bereits dann der Fall, wenn der Prozesskostenhilfeantrag nicht von der Partei selbst sondern von ihrem Prozessbevollmächtigten gestellt wurde.